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   BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80   

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https://dejure.org/1980,1712
BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80 (https://dejure.org/1980,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1980 - 4 B 64.80 (https://dejure.org/1980,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1980 - 4 B 64.80 (https://dejure.org/1980,1712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Rahmen einer Beschwerde - Wiederaufbau einer nicht mehr funktionsgerecht nutzbaren Ruine zum Wohnhaus - Problematik der Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80
    Der Bestandsschutz ergibt sich aus dem Verfassungsrecht (vgl. etwa Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 1 S. 1 [8]).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 23.77

    Wiederaufbau von zerstörten Gebäuden im Außenbereich; Vor Inkrafttreten der

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80
    Das Berufungsgericht hat das in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats verneint (vgl. Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 23.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 155).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80
    Daß dies durch den Gesichtspunkt des Bestandsschutzes nicht gestattet wird, hat der beschließende Senat in seinem auch vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 113 ausgesprochen.
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 9.71

    Genehmigung der Nutzungsänderung eines Dachraumes - Hühnerhaltung auf einem

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1980 - 4 B 64.80
    Die Baugenehmigungsbehörden sind bei einem unbegründeten Baugesuch nicht verpflichtet, von sich aus Erwägungen darüber anzustellen, ob vielleicht ein anderes - von dem zur Genehmigung gestellten Vorhaben in dieser oder jener Weise abweichendes, also ihm gegenüber modifiziertes - Vorhaben genehmigungsfähig sein könnte (vgl. dazu etwa Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 9.71 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 32 S. 86 [88]).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 B 162.95

    Verwaltungsverfahren: Zugang eines Schriftstücks bei rückdatiertem

    Es ist nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, Erwägungen darüber anzustellen, ob ein unzulässiges Vorhaben in modifizierter Form genehmigungsfähig sein könnte (vgl. Beschluß vom 13. August 1980 - BVerwG 4 B 64.80 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 14 = BRS Bd. 36, 220).
  • BVerwG, 03.08.1995 - 4 B 142.95

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Einzelheiten des Bebauungszusammenhanges

    Es ist nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, Erwägungen darüber anzustellen, ob ein unzulässiges Vorhaben in modifizierter oder reduzierter Form genehmigungsfähig sein könnte (vgl. Beschluß vom 13. August 1980 - BVerwG 4 B 64.80 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 14).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 4 B 167.94

    Verpflichtung des Verwaltungsgerichts zur Durchführung einer Ortsbesichtigung zum

    Es ist nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts, Erwägungen darüber anzustellen, ob ein unzulässiges Vorhaben in modifizierter Form genehmigungsfähig sein könnte (vgl. z.B. Beschluß vom 13. August 1980 - BVerwG 4 B 64.80 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 14 = BRS 36, 220).
  • BVerwG, 04.08.1983 - 4 B 133.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Abgesehen davon, daß ein solcher Bestandsschutz nur die Beseitigung des früheren Steges hindern, nicht aber den Anspruch auf die Genehmigung eines neuen Ersatzsteges - im Widerspruch zum derzeitigen Wasserrecht - erzeugen könnte, ist durch die ständige Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geklärt, daß der (baurechtliche) Bestandsschutz allein die Erhaltung des vorhandenen Bestandes deckt, nicht dagegen einen Ersatzbau anstelle eines zusammengebrochenen früheren Bauwerks (vgl. Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 119.68 - BVerwGE 36, 296 [300]; Urteil vom 21. Januar 1972 - BVerwG 4 C 212.65 - BauR 1972, 152; Urteil vom 16. Februar 1973 - BVerwG 4 C 61.70 - BVerwGE 42, 8 [13]; Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 75.71 - BVerwGE 47, 126 [128]; Beschluß vom 13. August 1980 - BVerwG 4 B 64.80 -).
  • BVerwG, 13.08.1996 - 4 B 140.96

    Auslegung und Anwendung von Landesrecht im Revisionsverfahren - Ausführungen zur

    Unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bedarf es keiner erneuten Bestätigung der Rechtsprechung, daß es nicht Aufgabe der Behörde oder des Gerichts ist, Erwägungen darüber anzustellen, ob sich ein unzulässiges Vorhaben so modifizieren läßt, daß es den baurechtlichen Vorschriften entspricht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. August 1980 - BVerwG 4 B 64.80 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 14).
  • BVerwG, 25.03.1992 - 4 B 40.92

    Divergenz im Zusammenhang mit der Frage einer Erwägungspflicht der

    Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Erwägungen darüber anzustellen, ob ein unzulässiges Vorhaben in modifizierter Form genehmigungsfähig sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. August 1980 - BVerwG 4 B 64.80 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 14).
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